Start ups

Die Gründung eines Unternehmens und die Verwirklichung einer Geschäftsidee ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg zum eigenen Unternehmen und agieren als Sparringpartner für alle rechtlichen Herausforderungen, die sich auf diesem Weg stellen. Durch unser Netzwerk können wir Gründerinnen und Gründer darüber hinaus auch Zugang zu Investoren und Kooperationspartnern gewähren und unsere schlanke Kostenstruktur ermöglicht es uns, Start ups attraktive finanzielle Konditionen zu offerieren. Auch bieten wir die Möglichkeit, dass unsere Kanzlei als interne Rechtsabteilung agiert, um einem Start up von Beginn weg den Zugang zu pragmatischer und kosteneffizienter Rechtsberatung zu ermöglichen.

Unsere Tätigkeiten für Start ups umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Beratung in Bezug auf die geeignetste gesellschaftsrechtliche Struktur für die Umsetzung der Geschäftsidee sowie anschliessende Gründung und Kapitalerhöhungen.
  • Beratung in Bezug auf Corporate Governance, Fragen zur Besetzung des Verwaltungsrates, Durchführung von Generalversammlungen.
  • Erarbeiten und Verhandeln von Aktionärbindungsverträgen.
  • Unterstützung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Entwicklungs-, Distributions-, Kooperations- und Lieferverträgen.
  • Unterstützung in immaterialgüterrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Marken, Firmennamen, Urheberrechten.
  • Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.