Gesundheitsrecht

Die Tätigkeit von Medizinalpersonen, Kliniken, Spitälern und Labors unterliegt zahlreichen rechtlichen sowie regulatorischen Anforderungen, nicht nur auf Bundes- sondern auch auf kantonaler Ebene. Aufgrund unserer Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Ärzten, Zahnärzten sowie Kliniken sind wir der ideale Partner, um Sie bei ihren rechtlichen Anliegen kompetent zu unterstützen.

Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Tierärztinnen und Tierärzten, Spitälern, Kliniken und Labors sowie Beratung im Bereich der medizinalberuflichen Pflichten.
  • Abgabe und Verschreibung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
  • Datenschutzrechtliche Compliance im Klinik- und Spitalalltag.
  • Beratung im Zusammenhang mit und Vertretung in Verfahren vor kantonalen Gesundheitsdirektionen sowie dem Bundesamt für Gesundheit.
  • Sicherstellung der Compliance im Bereich der Zusammenarbeit mit der Industrie und den diesbezüglichen Transparenzpflichten.