Heilmittelrecht
Bei der Herstellung, Zulassung, dem Vertrieb sowie der Verschreibung, Abgabe und Bewerbung von Heilmitteln sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Praxis der zuständigen Behörden zu beachten.
Zur Gewährleistung einer heilmittelrechtlich korrekten Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Beratung in sämtlichen heilmittelrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich Herstellung, Zulassung, Vertrieb, Verschreibung, Abgabe und Bewerbung mit Schwerpunkt Komplementär- und Phytoarzneimittel
- Sicherstellung der Compliance im Bereich Verschreibung und Abgabe von Heilmitteln, insbesondere betreffend Transparenzpflicht und Weitergabe von Rabatten
- Strategische Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Behördenpraxis und Interessenvertretung in heilmittelrechtlichen Verfahren