Beglaubigungen

Unsere öffentlichen Notarinnen und Notare nehmen für Sie Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsvorgängen vor, welche eine Echtheitsbestätigung erfordern oder qualifizierten Formvorschriften entsprechen müssen.

Wenn Sie eine Beglaubigung wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen persönlichen Termin mit uns. Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder von anderen Personalangaben ist die Vorweisung eines gültigen Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines Personalausweises notwendig.

Beglaubigung und damit Bestätigung der Echtheit von

  • Unterschriften
  • Abschriften
  • Kopien
  • Erklärungen
  • Auszügen
  • Übersetzungen
  • Auflagen
  • Zeitangaben