Vertragliche Regelung von Lebensgemeinschaften

Ehe- oder Konkubinatsverträge ermöglichen es, jede Lebensgemeinschaft rechtlich optimal zu strukturieren, klare Verhältnisse zu schaffen, potentielle Streitigkeiten zu verhindern und das Auskommen des überlebenden Lebenspartners im Todesfall zu sichern.

Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Beratung in sämtlichen vertragsrechtlichen Fragen betreffend eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften, inklusive Strukturierung in Übereinstimmung mit bereits vorhandenen oder zu erarbeitenden erbrechtlichen Massnahmen
  • Erstellung, Beurkundung und Prüfung von Ehe- und Konkubinatsverträgen