Bäuerliches Boden- und Erbrecht

Die Nachlassplanung und Nachfolgeplanung bei landwirtschaftlichen Betrieben unterliegt den Sonderregeln des Bäuerlichen Bodenrechts, welches sicherstellt, dass die landwirtschaftlichen Gewerbe erhalten bleiben und nicht durch Zerstückelung verloren gehen. Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Massnahmen im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Erbrecht, insbesondere Abparzellierung von Wohnhäusern, Vereinbarung von Vorkaufrechten und Gewinnanteilsansprüchen
  • Erwerb, Verpachtung und Verkauf von landwirtschaftlichen Gewerben
  • Einholung von Bewilligungen und Vertretung vor den Behörden