Lebensmittelrecht

Die Herstellung wie auch der Vertrieb von Nahrungsmitteln hat bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen zu genügen. Der Trend hin zu Nutraceuticals sowie Novel Foods führt zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen, welche unter anderem auch Abgrenzungsfragen zum Heilmittelrecht aufwerfen. Unsere Expertise im Heilmittel- wie auch im Lebensmittelrecht erlaubt uns, Ihre Interessen kompetent zu vertreten.

Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Beratung in sämtlichen lebensmittelrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich Herstellung, Zulassung, Vertrieb und Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Nutraceuticals sowie Novel Foods.
  • Abgrenzung zwischen lebensmittel- und heilmittelrechtlicher Regulierung und rechtliche Qualifikation sowie Bewerbung von Nutraceuticals.
  • Unterstützung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Forschungs- & Entwicklungs-, Distributions-, Kooperations- und Lieferverträgen.