FAQ – Frequently Asked Questions

Wie registriere ich eine Marke und was ist dabei zu beachten?

Bei der Registrierung einer Marke sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Festlegung der Schutzstrategie: Was soll geschützt werden? Ein Wort, ein Bild oder eine Kombination aus Wort- und Bildmarke? Auf welche Waren und Dienstleistungen soll sich der Markenschutz ausdehnen? Soll der Markenschutz national oder international gelten?
  2. Markenrecherche: Um mögliche Unsicherheiten, Streitigkeiten und letztendlich unnötigen Mehrausgaben vorzubeugen, ist eine vorgängige Markenrecherche durchzuführen und abzuklären, ob eine Verwechslungsgefahr zu älteren, bereits geschützten Marken besteht.
  3. Markeneintragung: Einreichen des Hinterlegungsgesuchs beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Sofern die formellen und materiellen Erfordernisse an die Marke erfüllt sind, wird die Marke eingetragen. Das Markenrecht entsteht mit Eintrag ins Markenregister, wobei das Hinterlegungsdatum der massgebende Zeitpunkt für den Beginn der zehnjährigen Schutzfrist ist (Art. 10 Abs. 1 MSchG).
  4. Schutzausdehnung ins Ausland: Je nach Markenstrategie ist eine Schutzausdehnung ins Ausland angezeigt. Die entsprechenden formellen und materiellen Anforderungen an die Schutzausdehnung sind im Vorfeld zu klären und bereits bei der Registrierung im Schweizerischen Markenregister zu berücksichtigen. Das konkrete Verfahren der Schutzausdehnung ist im Einzelfall zu bestimmen.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG erarbeitet zusammen mit Ihnen die für Sie passende Schutzstrategie, führt für Sie die Markenrecherche durch und übernimmt für Sie die Markeneintragung.