FAQ – Frequently Asked Questions

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?

Mit einer Beglaubigung kann unter anderem:

  • die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument bekräftigt;
  • die Übereinstimmung einer Kopie, einer Abschrift, eines Auszuges, einer Übersetzung eines Dokuments mit dem vorgelegten Originaldokument bestätigt;
  • die Identität von Personen auf Fotografien festgestellt; sowie
  • ein Datum auf einem vorgelegten Dokument gesichert werden.

Im Unterschied zur öffentlichen Beurkundung sagt die Beglaubigung durch den öffentlichen Notar nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokuments aus, insbesondere nicht, ob der Inhalt des Dokuments dem Willen des Unterzeichnenden entspricht.

Für eine Beglaubigung müssen Sie persönlich bei PETERER Rechtsanwälte Notare AG erscheinen und sich mit Pass, ID oder Ausländerausweis ausweisen können.

Die öffentliche Beurkundung als besonderes Verfahren ist für die wichtigsten Urkunden des Rechtsverkehrs, wie z.B. für die Gründungen von juristischen Personen, die Errichtung von Ehe- und Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen oder für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen von Unternehmen gemäss Fusionsgesetz vorgesehen.

Die öffentliche Beurkundung soll einerseits ermöglichen, dass der Parteiwillen wahrheitsgetreu und unverfälscht wiedergegeben wird und andererseits die Parteien vor Übereilung schützen. Dies wird unter anderem dadurch sichergestellt, dass dem öffentlichen Notar die Pflicht zukommt, die Parteien zu beraten und sie über ihre Rechte aufzuklären.

Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Geschäfte, die PETERER Rechtsanwälte Notare AG öffentlich für Sie beurkunden kann, finden Sie hier.