Stiftung

Eine Stiftung gemäss schweizerischem Recht (Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) stellt ein zweckgebundenes bzw. verselbständigtes Vermögen dar, welches von einer Stifterin oder einem Stifter für einen bestimmten dauerhaften Zweck zur Verfügung gestellt wird. Die Stiftung besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenen Rechten und Pflichten. Der Stiftungszweck kann bei der Gründung beliebig gewählt werden und ist anschliessend nur schwer abänderbar. Häufig engagiert sich die Stiftung zu gemeinnützigen Zwecken und ist deshalb steuerbefreit.