Konventionalstrafe

Versprechen zwischen Vertragsparteien, bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch eine Vertragspartei eine zum Voraus bestimmte Geldsumme oder andere Leistung an die anderen Vertragsparteien zu erbringen.

Die Leistung der Konventionalstrafe ist unabhängig vom Nachweis eines allfällig durch das vertragswidrige Verhalten entstandenen Schadens. Sinn der Vereinbarung einer Konventionalstrafe ist es, die Vertragsparteien zu einem vertragskonformen Verhalten zu bewegen. Sie soll präventiv gegen Vertragsverletzungen wirken.

Die Konventionalstrafe ist in Art. 160 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt.