Hinterlegungsvertrag

Vertrag, bei dem sich der Aufbewahrer gegenüber dem Hinterleger verpflichtet, eine bewegliche Sache, die er vom Hinterleger entgegengenommen hat, sicher aufzubewahren.

Hinterlegungsverträge werden z.B. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aktionärbindungs- und anderen Kooperationsverträgen abgeschlossen, um Aktien bei einem unabhängigen Aufbewahrer zu hinterlegen. Dabei erhält der Aufbewahrer die Anweisung, die Aktien nur auf gemeinsames Begehren der Vertragsparteien herauszugeben. Der Hinterlegungsvertrag dient hier der Sicherung der gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien des Aktionärbindungsvertrages (wie z.B. Vorkaufsrechte), da diese nicht mehr im Alleingang über ihre Aktien verfügen können.

Der Hinterlegungsvertrag ist in Art. 472 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt.