Garantievertrag

Bei einem Garantievertrag verspricht der Garantieschuldner dem Gläubiger, Schadenersatz zu leisten, falls die Leistung eines Dritten ausbleibt. So steht der Garantieschuldner unabhängig vom Schuldverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Dritten für den Erfolg ein. Bleibt die Leistung des Dritten aus, tritt der Garantiefall ein und der Gläubiger hat ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Garantieschuldner. Der Garantievertrag weist verschiedene Erscheinungsformen auf. Ein Beispiel für ein Garantievertrag ist eine Liefergarantie: Der Garantieschuldner leistet Schadenersatz, falls die Lieferung des Dritten ausbleibt.

Der Garantievertrag ist in Art. 111 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt.