Darlehensvertrag

Vertrag, bei dem sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer insbesondere eine bestimmte Geldsumme zu leihen und der Darlehensnehmer sich bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, diese Geldsumme an den Darlehensgeber zurückzubezahlen. Die Darlehensgewährung kann befristet oder unbefristet, verzinslich oder unverzinslich sein. Zudem kann der Darlehensnehmer die Stellung von Sicherheiten (z.B. Forderungsabtretungen, Bürgschaften, Pfandrechte) durch den Darlehensnehmer verlangen.

Der Darlehensvertrag ist in Art. 312 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt.