FAQ – Frequently Asked Questions
Warum benötige ich einen Vorsorgeauftrag? Wir haben ein gutes Familienverhältnis.
Mit einem Vorsorgeauftrag treffen Sie Vorkehrungen für den Fall, in welchem Sie urteilsunfähig werden sollten und nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Hierbei können Sie Ihre Wünsche im Bereich der Personen- und Vermögenssorge festhalten und insbesondere Angehörige als Vertrauenspersonen einsetzen welche dafür besorgt sein sollen, dass in Ihrem Sinn gehandelt wird. Dadurch vermeiden Sie, von Veränderungen im familiären Umfeld abhängig zu sein.
Mit einem Vorsorgeauftrag stellen Sie somit sicher, dass in Ihrem Sinn gehandelt wird und Ihre Wünsche z.B. betreffend Wohnort, Kontakt mit Familie und Freunden, Verwaltung Ihres Vermögens etc. so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Wenn Sie vermeiden möchten, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit anstelle Ihrer Angehörigen über Ihr Schicksal entscheidet, dann ist der Erlass eines Vorsorgeauftrags zwingend. Selbst wenn Sie verheiratet sind hat Ihr Ehepartner keine umfassende Vertretungsbefugnis für Ihre Belange (z.B. Aufnahme oder Verlängerung von Hypothekardarlehen, Verkauf von Liegenschaften), wenn nicht ein Vorsorgeauftrag dies explizit festlegt.
Die KESB wird unabhängig von Ihren Familienverhältnisse für Sie Entscheide treffen müssen. Dies können Sie nur mit dem Erlass eines Vorsorgeauftrags verhindern. Je detaillierter ein solcher ausgearbeitet ist, desto eher können Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG erstellt und beurkundet für Sie den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, umfassenden Vorsorgeauftrag und registriert diesen bei den zuständigen Behörden. Die zusätzliche Hinterlegung Ihres Vorsorgeauftrags bei PETERER Rechtsanwälte Notare AG ist für Sie kostenlos.