FAQ – Frequently Asked Questions
Wo kann ich meinen Vorsorgeauftrag speichern, hinterlegen und registrieren?
Grundsätzlich kann jede Person frei wählen, an welchem Ort sie ihren Vorsorgeauftrag aufbewahren möchte. Es ist dabei allerdings darauf zu achten, dass der Vorsorgeauftrag im Falle des Eintritts der Urteilsunfähigkeit leicht auffindbar ist. Damit der Vorsorgeauftrag bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit gefunden wird, empfiehlt es sich daher, diesen bei der zuständigen Zivilstandsbehörde am Wohnort der auftraggebenden Person in der nationalen Datenbank registrieren zu lassen. Bei einem öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag kann dies direkt durch die PETERER Rechtsanwalt Notar AG erfolgen. Darüber hinaus besteht bei der PETERER Rechtsanwalt Notar AG die Möglichkeit, den öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag zu hinterlegen. Denn der Vorsorgeauftrag muss für seine Gültigkeit im Original vorliegen.
Durch die Registrierung und Hinterlegung wird sichergestellt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beim Eintritt der Urteilsunfähigkeit Kenntnis des Vorsorgeauftrags erhält und diesen zur Prüfung und Inkraftsetzung im Original herausverlangen kann.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG erstellt und beurkundet für Sie den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, umfassenden Vorsorgeauftrag und registriert diesen bei den zuständigen Behörden. Die zusätzliche Hinterlegung Ihres Vorsorgeauftrags bei PETERER Rechtsanwälte Notare AG ist für Sie kostenlos.