FAQ – Frequently Asked Questions

Wie kann ich mir eine Forderung der Konkursmasse abtreten lassen?

Mit einer Abtretung nach Art. 260 des Bundesgesetzes über die Schuldbetreibung und Konkurs («SchKG») ist es möglich, sich das Recht zur Geltendmachung einer Forderung der Konkursmasse abtreten zu lassen. In diesem Fall übernimmt der Abtretungsgläubiger das Kostenrisiko der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Dafür dient ein allfälliger Prozessgewinn primär zur Deckung seiner Forderungen. Sofern danach ein Überschuss besteht, fällt dieser an die Konkursmasse.

Die Abtretung nach Art. 260 SchKG ist von der Zession einer Forderung nach Art. 164 des Schweizerischen Obligationenrechts («OR») zu unterscheiden. Während bei der Zession nach Art. 164 OR die Forderung auf eine Drittperson übertragen wird, erhält der Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG nur ein Prozessführungsrecht, den Anspruch anstelle der Konkursmasse einzufordern.

Gegenstand der Abtretung sind bestrittene oder anderweitig schwer realisierbare Ansprüche des Konkursgläubigers, dazu gehört/gehören insbesondere die Einziehung von bestrittenen Forderungen, die Klagen auf Herausgabe von Gegenständen im Gewahrsam Dritter oder die paulianischen Anfechtungsklagen nach Art. 285 ff. SchKG. Dabei handelt es sich um Klagen, welche die Wiederherstellung des Vermögens der Konkursmass zum Ziel haben. Anfechtbar sind dabei z.B. Schenkungen, die Zahlung von nicht fälligen Schulden oder eine andere Bevorzugung von Gläubigern, welche vor der Konkurseröffnung erfolgt sind.

Die Abtretung setzt voraus, dass die Gesamtheit der Gläubiger auf die Geltendmachung des Anspruches verzichtet und mindestens ein Gläubiger, dessen Forderung im definitiven Kollokationsplan aufgenommen wurde, die Abtretung verlangt.

Abtretungsbegehren können in der zweiten Gläubigerversammlung oder spätestens innert einer Frist von zehn Tagen nach der zweiten Versammlung gestellt werden. Für die Ausstellung der Abtretungsurkunde verlangt die Konkursverwaltung üblicherweise eine Gebühr.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG unterstützt und berät Sie in Konkursverfahren bei der Abtretung von Rechtsansprüchen der Konkursmasse und deren anschliessender prozessualer Geltendmachung.