FAQ – Frequently Asked Questions
Wie kann ich mich gegen eine Markenverletzung wehren?
Sie als Inhaber einer Marke sind alleine verantwortlich für die Durchsetzung des Markenschutzes sowie für die Überwachung Ihrer Marken. Bei einer Markenrechtsverletzung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, Ihre Marke zu schützen.
Einerseits können Sie innert drei Monaten nach der Veröffentlichung eines Markeneintrags im Schweizerischen Markenregister, welcher die Rechte Ihrer Marke verletzt, beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein Widerspruchsverfahren einleiten, andererseits können Sie sich entweder aussergerichtlich mittels Abmahnung oder gerichtlich via Klage vor den ordentlichen Gerichten gegen die Markenverletzung wehren.
Im Zivilverfahren stehen Ihnen sodann allenfalls Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche zu.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG überprüft für Sie, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt, welche Ansprüche Sie gegenüber dem Verletzer geltend machen können und vertritt Ihre Interessen in aussergerichtlichen Verhandlungen oder wenn angezeigt, vor dem IGE oder den Zivilgerichten.