FAQ – Frequently Asked Questions

Wie gründe ich eine Aktiengesellschaft (AG) und was benötige ich hierfür?

Um eine AG erfolgreich zu gründen, sind folgende Schritte zu vollziehen:

  1. Wahl Firma/Domain: Wahl einer Firma (d.h. Name des Unternehmens) und allenfalls einer Internet-Domain für Ihr Unternehmen, die noch nicht von einem anderen Unternehmen als Firma oder Marke verwendet werden oder mit der Firma oder Marke eines anderen Unternehmens verwechselbar sind, um potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich vor der Wahl einer Firma sowie Domain die entsprechenden Register zu prüfen (insbesondere Handelsregister, Markenregister, Domainregister etc.)
  2. Bestimmung des Sitzes oder Domizils: Bestimmung, wo die Geschäftsräumlichkeiten bzw. das Domizil der Gesellschaft sein sollen.
  3. Bestimmung Zweck: Festlegung des Tätigkeitsbereiches der AG, welche für Dritte klar erkennbar ist.
  4. Einzahlung Kapital und Bestimmung der Liberierungsart: Das Mindestkapital einer AG beträgt CHF 100’000.–, wovon im Rahmen der Gründung mindestens CHF 50’000.– einbezahlt werden müssen. Der Nennwert einer Aktie muss mindestens CHF 0.01 betragen. Die Liberierung bzw. Einzahlungsart kann entweder via Bareinzahlung, Sacheinlage oder Verrechnung erfolgen, wobei bei der Bareinzahlung ein Sperrkonto bei einer Bank zu eröffnen ist.
  5. Bestimmung des Verwaltungsrates und Geschäftsführung: Bestimmung der Person/en, die die Gesellschaft nach aussen vertritt/vertreten und für die Geschäftsführung verantwortlich ist/sind. Dazu ist auch die Art der Zeichnungsberechtigung dieser Personen festzulegen (Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift zu zweien etc.).
  6. Vorbereitung der Gründungsunterlagen: Für die Gründung erstellt Ihnen die PETERER Rechtsanwälte Notare AG die Handelsregisteranmeldung, Statuten, notwendigen Belege je nach Art der Liberierung, sowie eine öffentliche Urkunde über die Gründung der AG. Allenfalls müssen zusätzlich eine Verzichtserklärung auf die eingeschränkte Revision, eine Stampa- und eine Lex Koller-Erklärung eingeholt werden.
  7. Beurkundungs- und Beglaubigungstermin: Die Beurkundung der Gründung sowie die Beglaubigung der Unterschriften können bei der PETERER Rechtsanwälte Notare AG durchgeführt werden. Bei der Gründung müssen die Gründungsmitglieder persönlich anwesend oder rechtmässig vertreten sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.
  8. Anmeldung beim Handelsregister: Die PETERER Rechtsanwälte Notare AG übernimmt für Sie die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Die Aktiengesellschaft entsteht rechtlich mit Eintragung im Handelsregister.
  9. Freigabe des eingezahlten Aktienkapitals: Die Freigabe des einbezahlten Aktienkapitals kann bei der Bank durch Vorweisung des Handelsregisterauszugs verlangt werden.
  10. Versicherungen/Mehrwertsteuer: Anmeldung bei den Versicherungen sowie Antrag auf Ausstellung der Mehrwertsteuer-Nummer, bei Bedarf mit Unterstützung von PETERER Rechtsanwälte Notare AG.
  11. Aktionärbindungsvertrag/Markeinträge: Zusätzlich ist allenfalls der Abschluss eines Aktionärbindungsvertrages zwischen den an der AG beteiligten Parteien sowie die Vornahme von Markeneinträgen angezeigt.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG gründet und strukturiert für Sie Ihre Aktiengesellschaft und unterstützt Sie in sämtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.