FAQ – Frequently Asked Questions
Wie erlasse ich einen Vorsorgeauftrag und welche Formvorschriften muss ich beachten, damit dieser gültig ist?
Um einen Vorsorgeauftrag zu erlassen, müssen Sie handlungsfähig, d.h. volljährig (18. Lebensjahr zurückgelegt) und urteilsfähig, sein. Beim Erstellen eines Vorsorgeauftrags sind gewisse Formvorschriften zu beachten, wodurch leichtsinniges und unüberlegtes Handeln verhindert werden soll. Ein Vorsorgeauftrag kann deshalb entweder wie ein Testament von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden oder durch die PETERER Rechtsanwalt Notar AG ausformuliert und öffentlich beurkundet werden. Diese Formvorschriften sind deshalb sinnvoll, da mit der Errichtung eines Vorsorgeauftrags wichtige persönliche Entscheide meist definitiv delegiert werden.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich bei Unklarheiten, komplexeren finanziellen und familiären Situationen oder beim Wunsch nach einem auf die eigene Situation angepassten Vorsorgeauftrag rechtlich beraten zu lassen. Die Ausformulierung durch die PETERER Rechtsanwalt Notar AR sowie die öffentliche Beurkundung des Vorsorgeauftrags stellen sicher, dass keine Fragen betreffend Inhalt des Auftrags und Urteilsfähigkeit der auftraggebenden Person im Zeitpunkt der Errichtung des Vorsorgeauftrags auftreten. Zudem ist ein von der PETERER Rechtsanwalt Notar AG öffentlich beurkundeter im Vergleich zu einem handgeschriebenen Vorsorgeauftrag wesentlich umfassender, denn darin werden in der Regel detaillierte Anweisungen erlassen, welche Ihrer konkreten Situation entsprechen. Schliesslich werden mit der öffentlichen Beurkundung allfällige Zweifel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) an der Gültigkeit des Vorsorgeauftrags vorweggenommen.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG erstellt und beurkundet für Sie den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, umfassenden Vorsorgeauftrag und registriert diesen bei den zuständigen Behörden. Die zusätzliche Hinterlegung Ihres Vorsorgeauftrags bei PETERER Rechtsanwälte Notare AG ist für Sie kostenlos.