FAQ – Frequently Asked Questions
Welche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet mir die schweizerische Familienstiftung?
Familienstiftungen ermöglichen Privatpersonen, ihr Vermögen auf längere Zeit an ihre Familie zu binden. In der Schweiz unterliegen Familienstiftungen jedoch von Gesetzes wegen gewissen Einschränkungen.
So dürfen Familienstiftungen ausschliesslich der Bestreitung der Kosten für Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen oder ähnlichen Zwecken dienen (Art. 335 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Den Familienangehörigen soll nur in gewissen Lebenslagen (z.B. im Jugendalter, bei Gründung eines eigenen Haushalts oder der eigenen Existenz oder in Not) finanzielle Hilfe geleistet werden können.
Sogenannte Unterhaltsstiftungen, d.h. Stiftungen, welche die Sicherung eines höheren Lebensstandards für Mitglieder einer Familie zum Ziel haben, sind in der Schweiz gesetzlich unzulässig. Anders im Fürstentum Liechtenstein, wo die reine Unterhaltsstiftung gesetzlich zulässig ist. Hier dürfen über die Bedarfssituation hinaus Zuwendungen an Familienmitglieder getätigt werden.
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