FAQ – Frequently Asked Questions

Welche Aufgaben hat ein Zeuge in einem Zivilprozess?

Die Parteien können in einem Zivilverfahren ein Zeugnis als Beweismittel ins Verfahren brin-gen, um eine unmittelbar durch den Zeugen wahrgenommenen Tatsache zu beweisen. In der Schweiz werden Zeugen grundsätzlich durch das Gericht befragt, wobei Parteivertreter beim Gericht Ergänzungsfragen beantragen können. Zeugen müssen wahrheitsgemäss aussagen und sollten vor Gericht kein falsches Zeugnis ablegen, da sie sich andernfalls nach Art. 307 StGB strafbar machen können. Es steht Zeugen jedoch unter gewissen Voraussetzungen das Recht zu, ihre Aussage zu verweigern.

Im schweizerischen Zivilprozess ist es Anwälten grundsätzlich berufs- und standesrechtlich nur in sehr engen Schranken erlaubt, mit Zeugen vorgängig Kontakt aufzunehmen. Auf keinen Fall darf der Zeuge durch einen Anwalt beeinflusst werden. Anders ist die Situation in interna-tionalen Schiedsverfahren, dort ist es den Parteien gestattet, vorgängig mit potenzielle Zeugen Kontakt aufzunehmen und diese zu befragen. Sowohl Berufs- als auch Standesregeln gestat-ten Anwälten hierfür eine Ausnahme. Weiter wird in Schiedsverfahren die Zeugenbefragung hauptsächlich durch die Parteivertreter selbst durchgeführt, wobei das Schiedsgericht natür-lich jederzeit die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen.

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