FAQ – Frequently Asked Questions
Welche Arten von Unternehmenszusammenschlüssen gibt es?
Unternehmenszusammenschlüsse oder auch -Verbindungen können sich aus dem rechtlichen Zusammenschluss oder aus einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Unternehmen ergeben. Dabei können die Arten von Unternehmenszusammenschlüssen grundsätzlich hinsichtlich des Grades der Selbstständigkeit bzw. rechtlichen und finanziellen Unabhängigkeit der beteiligten Unternehmen voneinander unterschieden werden. So können die beteiligten Unternehmen ihre Selbständigkeit weitgehend aufgeben, so bspw. im Rahmen einer Fusion, wobei zwei Unternehmen zu einer neuen Unternehmenseinheit verschmelzen. Auch können sich mehrere für sich selbständige Unternehmen unter einem herrschenden Unternehmen (oftmals einer Holding) in einem sog. Konzern zusammenschliessen. Basiert der Zusammenschluss auf rein vertraglicher Basis, bewahren die beteiligten Unternehmen weitgehend ihre Unabhängigkeit.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen im Rahmen von Fusionen innerhalb von Konzernen wird u.A. hinsichtlich der sogenannten «Fusionsrichtung» unterschieden: Fusioniert die Muttergesellschaft mit der Tochtergesellschaft wird von einer Absorptionsfusion oder auch einem «Upstream Merger» (stromaufwärts) gesprochen, wenn «nur» noch die Muttergesellschaft übrigbleibt bzw. die Tochtergesellschaft in die Muttergesellschaft übergeht. Der umgekehrte Fall ist ein «Downstream Merger» (stromabwärts) und bezeichnet die Verschmelzung einer Mutter- mit deren Tochtergesellschaft, wobei die Muttergesellschaft als eigenständiger Rechtsträger aufhört zu existieren, und nur die Tochtergesellschaft übrigbleibt.
Parallel dazu wird bei Zusammenschlüssen von Unternehmen auch von horizontalen, vertikalen und anorganischen Unternehmenszusammenschlüssen gesprochen wird. Ein horizontaler Zusammenschluss findet statt, wenn sich Unternehmen von derselben Produktionsstufe zusammenschliessen, wie bspw. ein Zusammenschluss von zwei Automobilherstellern. Bei einem vertikalen Zusammenschluss schliessen sich Unternehmen von vor- oder nachgelagerten Produktionsstufen bzw. Handelsstufen zusammen, also bspw., wenn sich ein Smartphone-Produzent mit seinem Lieferanten zusammenschliesst oder ein Lebensmitteldetailhändler sich mit einem Lebensmittelproduktionsunternehmen zusammenschliesst. Ein anorganischer Zusammenschluss ergibt sich bei einem Zusammenschluss von Unternehmen in unterschiedlichen Branchen oder in unterschiedlichen Produktions- oder Handelsstufen. So bspw. dann, wenn sich ein Möbelhersteller mit dem Smartphone-Produzenten zusammenschliessen würde.
Neben «formellen» Zusammenschlüssen hinsichtlich der Kapitalbeteiligung von Unternehmen im Rahmen von u.A. Fusionen oder Konzernen gibt es auch noch Zusammenschlüsse, welche auf Verträgen basieren. Die Unternehmen beteiligen sich grundsätzlich nicht gegenseitig am Kapital, sondern vereinbaren vertraglich die Zusammenarbeit für bestimmte Projekte und Vorhaben, gemeinsame Ressourcennutzung oder Leistungen. Bei vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit von Unternehmen spricht man in der Regel von Kooperationen, Joint-Ventures, Allianzen oder Konsortien, je nach dem konkreten Vorhaben und der Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Ob und in welcher Form mit welchem Unternehmen ein Zusammenschluss sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere auch vom beabsichtigten gemeinsamen Vorhaben bzw. vom Ziel des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses.
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