FAQ – Frequently Asked Questions
Was sind die Gründe, die zu einer Versteigerung einer Immobilie führen können und wie kann dies verhindert werden?
Die Gründe, die zu einer Versteigerung einer Immobilie führen, sind grundsätzlich finanzielle Engpässe infolge fehlerhafter Finanzplanung, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder einer Scheidung, so dass Forderungen wie bspw. die Hypothekarzinsen und Amortisationszahlungen nicht mehr bezahlt werden können. In einem solchen Fall hat die Hypothekarbank die Möglichkeit, durch eine Betreibung auf Grundpfandverwertung auf das Immobilienvermögen zuzugreifen und mit einer Zwangsversteigerung der Immobilie ihre Forderungen zu befriedigen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) sowie in der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) geregelt. Üblicherweise stellt die Bank dann einen Antrag auf Grundpfandverwertung und die Immobilie wird an den Höchstbietenden versteigert. Dieses Verfahren ist allerdings nicht die erste Wahl. Häufig geht der Zwangsversteigerung ein langer Weg voraus, auf dem die Gläubigerbank alle anderen Optionen vergeblich ausgeschöpft hat. Banken bieten verschuldeten Immobilieneigentümern zuvor oft eine Reihe anderer Möglichkeiten zur Abwendung des Zwangsversteigerungsverfahrens an. Dazu gehören tilgungsfreie Zeiten, Zahlungsaufschübe bzw. Stundung oder Abzahlungsvereinbarungen mit geringeren Raten sowie Unterstützung bei einem regulären Verkauf der Immobilie. Zeigt sich der verschuldete Immobilieneigentümer nicht kompromissbereit oder lässt sich keine Lösung finden, wird die Immobilie dann als letzte Option zwangsversteigert. Muss die Bank zur Grundpfandverwertung bzw. zur Zwangsversteigerung schreiten und setzt das Verfahren in Gang, lässt sich eine Zwangsversteigerung nur abwenden, wenn eine Möglichkeit zur Tilgung der offenen Forderungen besteht, so dass eine Versteigerung nicht mehr notwendig ist. Dies lässt sich oft jedoch nur noch dann realisieren, wenn der verschuldete Immobilieneigentümer finanzielle Hilfe von Verwandten oder einem neuen Investor erhält und seine Rückstände und offenen Forderungen ablösen kann. Der verschuldete Immobilieneigentümer kann in einem solchen Fall einen Antrag auf die einstweilige Einstellung des Verfahrens stellen. In diesem Antrag muss er glaubhaft machen, dass er seine Rückstände und offenen Forderungen innert der festgelegten Frist begleichen kann.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG unterstützt Sie bei Fragen im Zusammenhang mit der Grundpfandverwertung und Versteigerung von Immobilien.