FAQ – Frequently Asked Questions
Was kann als Marke in der Schweiz geschützt werden und was nicht?
Aufgrund des offenen Begriffs der Marke gemäss dem schweizerischen Markenschutzgesetz (MSchG) können im Grundsatz alle grafisch darstellbaren Zeichen als Marke eingetragen werden, sofern sie sich für eine genügende Unterscheidung der eigenen Waren oder Dienstleistungen gegenüber denjenigen der Konkurrenten eignen.
Nicht als Marke in der Schweiz geschützt werden können einfache Zeichen, Abkürzungen, Sachangaben und Wappen (z.B. «A»). Im Weiteren darf eine einzutragende Marke nicht beschreibend oder täuschend sein sowie nicht gegen die öffentliche Ordnung verstossen.
Die Bewertung der Unterscheidungskraft richtet sich nach dem Gesamteindruck, den eine Marke abgibt. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere wichtig, die unterschiedlichen Markenarten und -typen zu kennen.
Die häufigsten Markentypen sind insbesondere:
- Wortmarken, wie Wörter, Slogans oder Buchstaben- und Zahlenkombinationen (z.B. Rolex, ABB, 501)
- Bildmarken, d.h. rein bildliche Elemente ohne Wortbestandteil (z.B. Apple-Logo)
- Kombinierte Wort-/Bildmarken, welche aus Wort und Bild oder grafisch gestalteten Schriftzügen bestehen (z.B. Ricola-Schriftzug)
Im Weiteren können folgende Markenarten unterschieden werden:
- Individualmarke: Häufigste Markenart für Unternehmen (z.B. Rolex, Ricola)
- Kollektivmarke: Steht für Waren oder Dienstleistungen innerhalb einer Vereinigung von Unternehmen, wie Fabrikation oder Handel (z.B. FLEUROP)
- Garantiemarke: Gewährleistung bestimmter Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen, wie Herkunftsangabe oder Qualitätsmerkmale (z.B. IP SUISSE)
- Geografische Marke: Es steht nicht das Unternehmen, sondern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund, welche zur Verwendung bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (z.B. «Made in Switzerland»)
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