FAQ – Frequently Asked Questions

Was ist ein Kapitalband?

Das Kapitalband ist eine Neuerung, welche mit der Aktienrechtsrevision, welche per 1. Januar 2023 in Kraft tritt, geschaffen wird. Das Kapitalband erlaubt im Gegensatz zum geltenden Recht eine flexiblere Ausgestaltung von Kapitalveränderungen (nach unten und nach oben) bei der Aktiengesellschaft.

Können Kapitalveränderungen nach oben (also eine Erhöhung des Aktienkapitals) im Rahmen der genehmigten Kapitalerhöhung bereits heute für eine bestimmte Zeit an den Verwaltungsrat delegiert werden, so ist es unter dem geltenden Recht nicht möglich, Kapitalveränderungen nach unten (also eine Herabsetzung des Aktienkapitals) an den Verwaltungsrat zu delegieren. Mit anderen Worten kennt das derzeit geltende Aktienrecht keine genehmigte Kapitalherabsetzung. Das revidierte Aktienrecht wird hier Abhilfe schaffen. Im Rahmen des Kapitalbandes (Art. 653s des revidierten Schweizerischen Obligationenrechts, revOR) können die Statuten den Verwaltungsrat dazu ermächtigen, das im Handelsregister eingetragene Aktienkapital während einer Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer von der Generalversammlung festgesetzten Bandbreite um bis zu 50% zu erhöhen sowie neu auch herabzusetzen. Im Falle der Herabsetzung darf dabei jedoch das Mindestaktienkapital von CHF 100’000 nicht unterschritten werden.

Die Einführung eines Kapitalbandes erfordert eine entsprechende Statutenbestimmung, wobei die Generalversammlung im Rahmen der Änderung der Statuten die Befugnisse des Verwaltungsrates beschränken kann. So können dem Verwaltungsrat Einschränkungen und Auflagen gemacht oder Bedingungen auferlegt werden. Auch können die Statuten vorsehen, dass der Verwaltungsrat das Aktienkapital nur erhöhen (was in diesem Fall der genehmigten Kapitalerhöhung unter geltendem Recht gleichkäme) oder herabsetzen kann. Es gilt jedoch zu beachten, dass eine Delegation der Herabsetzung an den Verwaltungsrat im Rahmen eines Kapitalbandes aus Gläubigerschutzgründen nur dann zulässig ist, wenn die Gesellschaft zumindest der eingeschränkten Revision unterliegt.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG unterstützt und berät Sie bei den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Kapitalbandes sowie der Revision der Statuten, um in Zukunft von den neuen Möglichkeiten in Bezug auf Kapitalveränderungen bei Aktiengesellschaften profitieren zu können.