FAQ – Frequently Asked Questions
Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt und einer Notarin/einem Notar?
Die Begriffe Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Fürsprecherin/Fürsprecher oder Advokatin/Advokat werden deckungsgleich verwendet. Dabei ist der Erwerb des Anwaltspatentes, die Ausübung des Anwaltsberufes sowie die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte in den kantonalen Gesetzen geregelt, weshalb auch die jeweilige Bezeichnung kantonal unterschiedlich sein kann. In Ergänzung zu den kantonalen Anwaltsgesetzen wurde mit dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) eine Mindestharmonisierung für den Anwaltsberuf in der Schweiz geschaffen.
Für die Ausübung des Anwaltsberufes ist nebst dem Abschluss eines juristischen Studiums und einem anschliessend mindestens einjährigen Praktikum in der Schweiz auch die erfolgreiche Ablegung der Fähigkeitsprüfung bzw. Anwaltsprüfung notwendig. Die Anwältinnen und Anwälte sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten aufgrund von allfälligen entstehenden Interessenskonflikten grundsätzlich nur eine Partei.
Das Notariatswesen ist im Sinne des Föderalismus ausschliesslich Sache der Kantone. Sie bestimmen, in welcher Weise in ihrem Kanton die öffentliche Beurkundung durchgeführt wird. Allerdings stellt das Bundesrecht gewisse Mindestanforderungen an die Form der öffentlichen Beurkundung auf, welche von den Kantonen zu berücksichtigen sind bzw. dürfen diese den Zugang zur öffentlichen Beurkundung nicht übermässig erschweren. Zusätzlich legt das Bundesrecht für gewisse Beurkundungsverfahren eigene Bestimmungen fest (z.B. für die öffentlichen Verfügungen von Todes wegen). Grundsätzlich bestehen heute in der Schweiz drei verschiedene Organisationsformen des Notariats: Das freiberufliche Notariat (z.B. AG, BE und BS), das Amtsnotariat (SH und ZH) sowie unterschiedliche Mischformen (z.B. AR, GR und SG). An einigen Orten ist es auch gestattet, dass Anwältinnen und Anwälte den Beruf der Notarin/des Notars als Nebengeschäft führen, wie z.B. im Kanton St.Gallen.
Haupttätigkeit der Notarinnen und Notare ist die öffentliche Beurkundung von Verträgen, welche von Gesetzes wegen diese Formvorschrift zu erfüllen haben (z.B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen). Auch hier stehen sich meist zwei Parteien gegenüber, jedoch vertreten die Notarinnen und Notare keine von beiden ausschliesslich.
Unsere öffentlichen Notarinnen und Notare nehmen für Sie Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsvorgängen vor, welche eine Echtheitsbestätigung erfordern oder qualifizierten Formvorschriften entsprechen müssen. Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Geschäfte, die PETERER Rechtsanwälte Notare AG öffentlich für Sie beurkunden kann, finden Sie hier.