FAQ – Frequently Asked Questions

Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Personen zu Lebzeiten bestimmen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll.

Das Testament ist eine einseitige Verfügung einer einzelnen Person, die jederzeit aufgehoben oder durch eine neue ersetzt werden kann. Der Erbvertrag wird hingegen von mindestens zwei Personen abgeschlossen. Dieser kann nur im gegenseitigen Einverständnis der beteiligten Parteien wieder aufgehoben bzw. geändert werden.

Mit einem Testament kann eine Person ihren eigenen Nachlass rechtsgültig regeln. Ist jedoch der Nachlass einer weiteren Person (z.B. Ehe- oder Lebenspartner) zu berücksichtigen, ist oftmals der Abschluss eines Erbvertrages (bei Ehegatten in Kombination mit einem Ehevertrag) zwischen diesen Personen zielführender, wobei auch weitere Parteien wie zum Beispiel gemeinsame oder nicht gemeinsame Nachkommen involviert sein können. Damit kann verhindert werden, dass die Erbfolge nicht abhängig davon ist, wer von den involvierten Personen zuerst verstirbt (sog. «Absterbenslotterie»), da die einzelnen Nachlässe aufeinander abgestimmt werden können.

Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, vollständig datiert (inkl. Ortsangabe) und unterzeichnet ist oder wenn es öffentlich (d.h. durch eine Notarin oder einen Notar) beurkundet wurde. Erbverträge sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden.

Öffentliche Urkunden geniessen erhöhte Rechtssicherheit und Beweiskraft, so dass sie nur unter besonderen Umständen erfolgreich angefochten werden können.

Die notarielle Ausformulierung und öffentliche Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen stellt sicher, dass die Erbfolge genau auf Ihre Situation angepasst werden kann und keine Unklarheiten betreffend Inhalt der Urkunde sowie Zweifel an der Urteilsfähigkeit der verfügenden Personen bestehen.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG erarbeitet und beurkundet die auf Ihre Situation angepasste erbrechtliche Regelung und unterstützt Sie in sämtlichen Fragen des Erbrechts sowie der Nachlass- und Nachfolgeplanung.