FAQ – Frequently Asked Questions

Was hat der Arbeitgeber bei der Erteilung und Einholung von Referenzen über einen Arbeitnehmer zu beachten?

Referenzen werden grundsätzlich während eines laufenden Bewerbungsverfahrens erteilt bzw. eingeholt. Der Arbeitgeber darf Auskünfte über den Arbeitnehmer nur erteilen, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht oder der Arbeitnehmer der Auskunftserteilung zugestimmt hat. Auch ein potentieller zukünftiger Arbeitgeber darf Referenzen nur einholen, wenn er die Erlaubnis des Arbeitnehmers hierzu hat. Die erteilten Auskünfte können mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie müssen genau, vollständig und wohlwollend sein sowie der Wahrheit entsprechen und sich auf die Eignung des Arbeitnehmers für die betreffende Stelle beziehen .

PETERER Rechtsanwälte Notare AG unterstützt Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch betreffend Umfang und Zulässigkeit von Referenzerteilungen bzw. -einholungen.