FAQ – Frequently Asked Questions

Was gilt bei der Kündigung eines Auftragsverhältnisses?

Der Auftrag basiert in der Regel auf einem Vertrauensverhältnis und kann gemäss Art. 404 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) von jeder Partei jederzeit gekündigt werden, ohne hierfür einen bestimmten Grund vorbringen zu müssen. Dieses jederzeitige Kündigungsrecht ist gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung zwingend und kann weder wegbedungen noch eingeschränkt werden, d.h. vertragliche Vereinbarungen, die abweichende Kündigungsfristen festlegen, sind ungültig.

Das Kündigungsrecht betrifft sowohl reine Auftragsverhältnisse als auch gemischte Verträge, für welche hinsichtlich der zeitlichen Bindung der Parteien die Bestimmungen des Auftragsrechts als sachgerecht erscheinen. Gemischte Verträge weisen Charakteristiken verschiedener Vertragstypen auf. Es muss bei solchen Verträgen geprüft werden, ob die Anwendung des auftragsrechtlichen Kündigungsrechts im Einzelfall sachgerecht ist. Dasselbe gilt auch für Inomminatkontrakte, d.h. gesetzlich nicht geregelte Vertragstypen, welche grundsätzlich keine Charakteristiken anderer Vertragstypen aufweisen.

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