FAQ – Frequently Asked Questions

Was beinhaltet die Selbstkontrolle im Lebensmittelrecht?

Die Selbstkontrolle ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Lebensmittelrechts. Sie verpflichtet alle Betriebe, die mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen umgehen, eigenverantwortlich sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die behördliche Kontrolle ergänzt diese Pflicht lediglich, ersetzt sie aber nicht.
 
Kern der Selbstkontrolle ist die Organisation im Betrieb. Jeder Lebensmittelbetrieb muss eine verantwortliche Person benennen, die dafür sorgt, dass die Vorschriften auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen eingehalten werden. Sie überwacht die Einhaltung, veranlasst bei Bedarf Korrekturmassnahmen und stellt sicher, dass nur sichere und gesetzeskonforme Produkte in Verkehr gelangen.
 
Inhaltlich umfasst die Selbstkontrolle insbesondere:

  • Gute Verfahrenspraxis und Täuschungsschutz: Korrekte Herstellung, Behandlung und Deklaration von Lebensmitteln;
  • Gefahrenanalyse (HACCP): Systematische Identifikation und Beherrschung von Risiken im Betrieb;
  • Proben und Analysen: Regelmässige Überprüfung der Produktsicherheit;
  • Rückverfolgbarkeit: Nachvollziehbarkeit der Lieferketten;
  • Rücknahme und Rückruf: Rasches Handeln bei unsicheren Produkten, inkl. Information der Behörden;
  • Dokumentation: Schriftliche Festhaltung der getroffenen Massnahmen.

Die konkrete Ausgestaltung der Selbstkontrolle richtet sich nach dem Risiko der Produkte und der Grösse des Betriebs. Kleinere Unternehmen können ihre Systeme entsprechend einfacher gestalten als grössere Betriebe.
 
Zusammengefasst umfasst die Selbstkontrolle das gesamte betriebliche System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und Rechtskonformität und geht dabei weit über reine Hygienemassnahmen hinaus.
 
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