FAQ – Frequently Asked Questions

Warum soll ein Unternehmen eine Marke schützen bzw. was ist der konkrete Nutzen davon?

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, mit welchem ein Unternehmen seine Waren und/oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheiden kann. Jedes grafisch darstellbare Zeichen kann dabei eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes (MSchG) sein, insbesondere Wörter (z.B. Rolex), Buchstabenkombinationen (z.B. ABB), Zahlenkombinationen (z.B. 501), bildliche Darstellungen (z.B. Apple-Logo), dreidimensionale Formen (z.B. Mercedes-Stern), Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben (Art. 1 MSchG). Auch aus Tonfolgen bestehende akustische Marken können geschützt sein (z.B. Ricola-Melodie mit Gesang).
 
Für ein Unternehmen kann eine Marke ein entscheidendes Profilierungsmerkmal für Waren oder Dienstleistungen sein, in deren Aufbau und Erhaltung dieses häufig viel Zeit und Geld investiert hat, womit die Marke für das Unternehmen letztlich wertvolles Kapital bildet. Im Weiteren kann sich das Unternehmen mit einer Marke von seinen Mitbewerbern abheben und durch eine entsprechende Eintragung im Markenregister ist das Produkt als geistiges Eigentum und so vor möglichen Trittbrettfahrern geschützt.
 
Der Markenschutz folgt dem Grundsatz «first come, first served»: Sofern ein Unternehmen seine Marke rechtzeitig hinterlegt, kommt diese in den Genuss des Markenschutzes. Wird allerdings eine frühzeitige Hinterlegung verpasst und jemand anders ist bereits zuvorgekommen, kann dies im schlimmsten Fall eine Geschäftstätigkeit verunmöglichen. Folglich verschafft eine eingetragene Marke dem Unternehmen bestmöglichen Schutz.
 
Durch die geschützte Marke kann der/die Inhaber/in bzw. das Unternehmen die Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwenden. Zusätzlich kann dieses Recht auch in Form von Lizenzen weitergegeben oder aber auch verkauft werden. Schliesslich kann die Markeninhaberin anderen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen (Art. 13 MSchG i.V.m. Art. 3 MSchG).
 
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