FAQ – Frequently Asked Questions

Wann wird mein Vorsorgeauftrag wirksam?

Ihr Vorsorgeauftrag wird wirksam, sobald die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kenntnis von ihrer Urteilsunfähigkeit erlangt hat, ihren Vorsorgeauftrag darauf geprüft und für wirksam erklärt hat.

Sobald die KESB Kenntnis vom Eintritt Ihrer Urteilsunfähigkeit erlangt hat (z.B. durch eine Meldung Ihrer Angehörigen oder Ihrer Ärztin/ihres Arztes) verlangt diese die Herausgabe Ihres Vorsorgeauftrags im Original. Darauf prüft sie den Vorsorgeauftrag auf dessen Gültigkeit (korrekte Errichtung, Eignung der beauftragten Personen zur Übernahme von Aufgaben, Erfordernis von weiteren Massnahmen) und erklärt diesen bei positivem Prüfungsergebnis als wirksam.

Die im Vorsorgeauftrag beauftragten Personen erhalten danach eine Bestätigung der KESB über ihre Einsetzung als beauftragte Personen.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG erstellt und beurkundet für Sie den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, umfassenden Vorsorgeauftrag und registriert diesen bei den zuständigen Behörden. Die zusätzliche Hinterlegung Ihres Vorsorgeauftrags bei PETERER Rechtsanwälte Notare AG ist für Sie kostenlos.