FAQ – Frequently Asked Questions
Staatliche Gerichte oder Schiedsgerichte – Wann ist welche Streitbeilegungsmethode sinnvoll?
Bei Vertragsverhandlungen stellt sich häufig die Frage, ob im Streitfall ein staatliches Gericht angerufen oder ein Schiedsgericht eingesetzt werden soll. Beide Verfahren haben spezifische Vor- und Nachteile, deren Relevanz je nach Art des Vertrags, der Parteien und des Streitgegenstands unterschiedlich ausfallen kann. Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt dabei eine alternative Form der Streitbeilegung vor ordentlichen staatlichen Gerichten dar. Anders als vor staatlichen Gerichten wird das Verfahren nicht durch ein Gericht, sondern durch ein von den Parteien gewähltes sog. «Schiedsgericht» geführt. Diese Schiedspersonen, eine einzelne Person oder ein ganzes Gremium, werden beauftragt, das Verfahren zu leiten und über den Streitgegenstand rechtsverbindlich zu entscheiden.
Ein Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit liegt in ihrer grossen Flexibilität: Die Parteien können Verfahrenssprache, Verfahrensregeln, Ort und Schiedspersonen weitgehend frei wählen. Insbesondere bei komplexen oder technischen Streitigkeiten bietet dies die Möglichkeit, Experten mit Fachkenntnissen als Schiedsperson einzusetzen. Zudem sind Schiedsverfahren vertraulich, was besonders bei sensiblen Geschäftsbeziehungen oder potenziell reputationsschädigenden Verfahren ein gewichtiges Argument sein kann. Ein weiterer bedeutender Vorteil ergibt sich aus der internationalen Anerkennung der Urteile bzw. sog. «Schiedssprüchen»: Dank des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche können Schiedssprüche in einer Vielzahl von Staaten relativ unkompliziert vollstreckt werden, ein zentraler Aspekt bei grenzüberschreitenden Verträgen.
Allerdings ist die Schiedsgerichtsbarkeit nicht in jedem Fall die bessere Wahl. Einerseits entstehen durch die Wahl eines Schiedsgerichts oftmals hohe Verfahrenskosten. Zwar kann sich das Verfahren bei hohem Streitwert und wegfallenden weiteren Instanzenzügen insgesamt als effizient und kostengünstig erweisen, bei kleineren Beträgen hingegen sind staatliche Gerichte oft die kostengünstigere Option. Zudem gibt es bei der Schiedsgerichtsbarkeit keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege: Auch finanziell schwächere Parteien müssen sämtliche Kosten tragen. Darüber hinaus ist das Schiedsgericht in seiner Durchsetzungsmacht beschränkt. Es kann keine Zwangsmassnahmen anordnen, etwa im Hinblick auf säumige Zeugen, Vollstreckung von Beweismitteln, Sicherungsmassnahmen oder strafbewehrte Unterlassungsanordnungen. In solchen Fällen bleiben die Parteien auf die Unterstützung ordentlicher staatlicher Gerichte angewiesen.
Schiedssprüche sind ferner nur in sehr beschränktem Umfang durch eine nächste Instanz überprüfbar. Staatlichen Gerichten ist es diesbezüglich grundsätzlich nicht erlaubt, die inhaltliche Richtigkeit der Urteile zu überprüfen. Es dürfen lediglich die Voraussetzungen einer ordnungsgemäss funktionierenden Schiedsgerichtsbarkeit geprüft werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer auf ein flexibles, vertrauliches und international durchsetzbares Verfahren mit fachkundiger Beurteilung Wert legt, insbesondere bei internationalen, komplexen oder hochpreisigen Vertragsverhältnissen, ist mit der Schiedsgerichtsbarkeit gut beraten. Hingegen sind staatliche Gerichte insbesondere bei kleineren Streitwerten, klaren rechtlichen Fragen, eingeschränkten finanziellen Mitteln oder wenn die öffentliche Urteilsverkündung gewünscht wird, die sinnvollere Wahl.
PETERER Rechtsanwälte Notare AG unterstützt Sie bei Fragen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung sowohl vor staatlichen Gerichten als auch Schiedsgerichten.