FAQ – Frequently Asked Questions

Sind Kartelle in der Schweiz erlaubt?

Das Einrichten und die Nutzung von Kartellen sind sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland verboten. Grund hierfür ist, dass Kartelle volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen haben können. Je nachdem, wo sich die wettbewerbsschädliche Abrede der Unternehmen räumlich auswirkt, können zudem unterschiedliche Rechtsräume betroffen sein und somit auch unterschiedliches Recht anwendbar sein. In der Schweiz sind nicht nur die eigentlichen Kartelle, sprich horizontale Abreden (wie bspw. Preis-, Mengen-, oder Gebietsabreden) zwischen Unternehmen gleicher Marktstufe (z.B. verschiedene Hersteller der gleichen Produktklasse), sondern auch vertikale Abreden (wie bspw. Preis-, Mengen-, oder Gebietsabreden) zwischen Unternehmen unterschiedlicher Marktstufen (z.B. zwischen Händler und Zwischenhändler) untersagt.

Da bei Kartellrechtsverstössen für Unternehmen empfindliche Bussen von bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsatzes drohen können, ist bei einer Koordination mit Mitbewerbern gleicher Marktstufe sowie bei der Ausarbeitung von Vertriebsverträgen (wie u.a. Alleinvertriebsverträge und Franchising) Vorsicht geboten. In diesen Fällen empfiehlt sich eine vorgängige Prüfung auf potenzielle kartell- und wettbewerbsrechtliche Risiken.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG unterstützt Sie bei der Erstellung von kartell- und wettbewettbewerbsrechtlich konformen Verträgen und Vertragssystemen und der Ausarbeitung interner Richtlinien und Checklisten, um die Einhaltung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.