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Nachlass- und Nachfolgeplanung für KMU – Für Ihre persönliche Zukunft und die Ihres Unternehmens

Als Unternehmer*in haben Sie Ihr Lebenswerk über Jahre aufgebaut. Doch was passiert, wenn Sie aus Altersgründen, Krankheit oder Tod nicht mehr verfügbar sind? Ohne frühzeitige Nachlass- und Nachfolgeplanung gehen nicht nur wirtschaftliches Know-how, sondern auch Arbeitsplätze verloren – in der Schweiz verschwindet rund ein Drittel aller KMU, weil keine geeignete Nachfolge gefunden wird.

Was bedeutet Nachlass- und Nachfolgeplanung?

Nachlassplanung sorgt dafür, dass die Weitergabe Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben rechtlich und steuerlich optimal und in ihrem Sinn geregelt ist.

Nachfolgeplanung bezieht sich speziell auf die Übergabe oder Fortführung Ihres Unternehmens – sei es innerhalb der Familie, durch die Geschäftsleitung oder durch Verkauf an aussenstehende Dritte.

Ohne diese Planung kann es im Ernstfall zu Unsicherheiten für Erben, Mitarbeitende und Geschäftspartner kommen – oder sogar zur Auflösung des Unternehmens. Darüber hinaus drohen erbrechtliche Konflikte.

Die 10 wichtigsten Tipps zur Nachlass- und Nachfolgeplanung für KMU

  1. Frühzeitig mit einer strukturierten Planung beginnen
    Eine erfolgreiche Nachfolge ist kein Einzelereignis, sondern ein mehrjähriger Prozess. Zeit ist ein entscheidender Faktor: In der Praxis zeigt sich, dass 5 bis 10 Jahre Vorlauf ideal sind.
    Frühe Planung ermöglicht:
    • den schrittweisen Kompetenz- und Wissenstransfer;
    • steuerlich optimierte Lösungen (z.B. Unternehmens- und Vermögensstrukturierung zu Lebzeiten);
    • die sorgfältige Auswahl und Vorbereitung geeigneter Nachfolger.

Eine rechtzeitige Planung ist das Fundament jeder erfolgreichen Nachfolge. Beginnen Sie mehrere Jahre vor dem geplanten Übergabetermin, damit ausreichend Zeit für steuerliche Optimierungen, rechtliche Klärungen und den Wissenstransfer bleibt. Nur so kann ein geordneter Übergang erfolgen und das Unternehmen langfristig gesichert werden.
Wer zu spät beginnt, wird häufig zu Notlösungen gezwungen – mit erhöhtem Konflikt-, Steuer- und Liquiditätsrisiko.

  1. Eine klare Nachfolgevision entwickeln
    Bevor rechtliche Dokumente erstellt werden, sollten Sie eine Strategie zur Nachfolge festlegen:
    • Soll das Unternehmen familienintern weitergeführt werden?
    • Ist eine Übergabe an Mitarbeitende oder externe Käufer angedacht?
    • Bleibt eine Rolle für Sie nach der Übergabe bestehen?

    Diese strategische Grundsatzentscheidung bildet die Basis für alle rechtlichen und steuerlichen Massnahmen. Ohne klare Vision drohen widersprüchliche Verträge und enttäuschte Erwartungen.
  2. Das Unternehmen realistisch bewerten
    Eine realistische Unternehmensbewertung ist unverzichtbar – unabhängig davon, ob verkauft, verschenkt oder vererbt wird. Sie ist wichtig für:
    • die Gleichbehandlung von Erben;
    • Preisverhandlungen mit Nachfolgern;
    • steuerliche Fragestellungen;
    • Finanzierungsmodelle (z.B. Ratenzahlungen, Verkäuferdarlehen, Dividendenbezüge etc.).

    Gerade bei familieninternen Lösungen hilft eine realistische Bewertung, emotionale Spannungen zu reduzieren. Sie schafft Transparenz und Akzeptanz – intern wie extern.
  3. Steuerliche Konsequenzen früh analysieren
    In der Schweiz unterscheiden sich die Steuerfolgen je nach Kanton erheblich. Relevant sind insbesondere:
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern;
    • Grundstückgewinnsteuern;
    • Einkommens- und Vermögenssteuern;
    • latente Steuerlasten im Unternehmen.

    Steuerrechtliche Aspekte spielen insbesondere bei Schenkungen, vorweggenommenen Erbfolgen oder strukturellen Umgestaltungen eine erhebliche Rolle. Eine frühzeitige Analyse kann Steuerbelastungen reduzieren und den Nachfolgeprozess wirtschaftlich optimieren, z.B. durch gestaffelte Übertragungen oder Holding-Modelle.
  4. Familieninterne Nachfolge fair und transparent regeln
    Wenn nicht alle Nachkommen im Unternehmen tätig sind, besteht ein hohes Konfliktpotenzial. Es gilt, sowohl die Interessen der unternehmenden Nachfolgegeneration als auch die anderer begünstigter Personen (z.B. nicht aktiv beteiligte Kinder) gerecht zu berücksichtigen. Eine klare rechtliche Struktur minimiert spätere Konflikte und schafft Verlässlichkeit.
    Wichtige Fragen sind:
    • Wie werden nicht aktive Nachkommen abgegolten?
    • Bleibt das Unternehmen in einer Hand?
    • Wie werden Pflichtteile gewahrt?

    Hier sind Ehe- und Erbverträge zentrale Instrumente, um klare, verbindliche und rechtssichere Lösungen zu schaffen – und spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
  5. Die richtigen rechtlichen Instrumente gezielt einsetzen
    Eine solide Nachfolgeplanung basiert auf einem koordinierten Vertragswerk, u.a.:
    • Testament oder Erbvertrag;
    • Ehevertrag;
    • Aktionärsbindungsvertrag oder Gesellschaftervertrag;
    • Kauf-, Schenkungs- oder Übergabeverträge.

    Richtig kombiniert bilden diese Dokumente ein rechtlich belastbares Fundament für eine reibungslose Übergabe des Unternehmens. Einzelne, isolierte Regelungen führen hingegen häufig zu Widersprüchen und Rechtsunsicherheit.
  6. Notfall-Regelungen integrieren
    Der Ernstfall kann auch durch plötzliche Urteilsunfähigkeit eintreten. Mit Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung sowie dem Festlegen von operativen Abläufen und Zuständigkeiten im Unternehmen stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall Entscheidungen in Ihrem sowie im Sinne des Unternehmens getroffen werden können.
    Unverzichtbar sind:
    Vorsorgeauftrag;
    Patientenverfügung;
    • Vorkehrungen in Bezug auf digitale Zugangsdaten;
    • klare Stellvertretungsregelungen im Unternehmen.

    Diese Massnahmen schützen das Unternehmen unabhängig vom langfristigen Nachfolgeplan.
  7. Transparente Kommunikation fördern
    Ein strukturierter Nachfolgeprozess benötigt Offenheit. Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und reduziert Unsicherheiten im Übergangsprozess.
    Kommunizieren Sie Ihre Pläne frühzeitig gegenüber:
    • potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern;
    • Familienmitgliedern;
    • Mitarbeitenden und relevanten Geschäftspartnern.
  8. Regelmässig überprüfen und anpassen
    Nachlass- und Nachfolgeplanung ist kein einmaliger Akt, sondern ein dynamischer Prozess: Veränderungen im Unternehmenswert, im Familienstand oder im Gesetzesrecht (z.B. durch die Erbrechtsrevision) erfordern regelmässige Aktualisierungen der Dokumente und Strategien. Diese sollten z.B. überprüft werden bei:
    • Heirat, Scheidung oder Geburt;
    • Gesetzesänderungen (z.B. Erbrecht, Gesellschaftsrecht);
    • Wachstum oder Restrukturierung des Unternehmens.
  9. Professionelle Begleitung in Anspruch nehmen
    Die Nachlass- und Nachfolgeplanung berührt verschiedene Rechtsgebiete und komplexe steuerliche sowie wirtschaftliche, aber auch psychologische/emotionale Fragestellungen. Gerade bei KMU ist eine massgeschneiderte, praxisnahe Begleitung entscheidend. Eine integrierte Betreuung durch erfahrene Fachpersonen stellt sicher, dass die Planung rechtlich korrekt, wirtschaftlich sinnvoll und individuell auf die persönliche und unternehmerische Situation zugeschnitten ist.

    Unsere Expertise umfasst insbesondere die strategisch-konzeptionelle Planung, die Erstellung rechtssicherer Verträge und Verfügungen sowie die Begleitung bis zur erfolgreichen Umsetzung und Übergabe. Ergänzend arbeiten wir mit qualifizierten und sorgfältig ausgewählten Netzwerkpartnern aus den Bereichen Steuern, Versicherungen und Unternehmensberatung zusammen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Nachfolge- und Nachlasssituation und gewährleistet praxisnahe, tragfähige Lösungen aus einer Hand.

Fazit
Nachlass- und Nachfolgeplanung ist ein strategischer Prozess, der weit über das reine Erbrecht hinausgeht. Sie sichert nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern trägt auch zur familiären und wirtschaftlichen Stabilität bei. Frühzeitiges, strukturiertes und professionell begleitetes Handeln zahlt sich aus.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG ist im Bereich Nachlass- und Nachfolgeplanung spezialisiert und berät Sie bei jeglichen Fragen und Anliegen, insbesondere im Zusammenhang mit der Strukturierung und Weitergabe von Vermögenswerten wie Immobilien, Beteiligungen und Familienbetrieben.

© PETERER Rechtsanwälte Notare AG, Februar 2026