Raumplanungsrecht

Mit dem Raumplanungsrecht wird die räumliche Entwicklung, Planung und Gestaltung von Gebieten (z.B. Quartiere, Städte, Regionen) geregelt. Diese Raumentwicklung basiert grundsätzlich auf Richt- oder Nutzungsplänen. Sowohl bei der Richt- als auch bei der (Sonder-)Nutzungsplanung sind Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinwesen immer wieder mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Nutzungsplanung (z.B. Revision von Rahmennutzungsplänen, bestehend aus Zonenplan und Baureglement)
  • Sondernutzungsplanung (Gestaltungs- und Erschliessungsplanung)
  • Rechtliche Abklärung von Fragen im Zusammenhang mit Richtplänen, Nutzungs- und Gestaltungsplänen sowie Sondernutzungsvorschriften
  • Beratung zur Erschliessung von Bauland sowie Fragen der Erschliessungsfinanzierung
  • Rechtsvertretung in Plangenehmigungsverfahren