Familienrecht
Das Familienrecht regelt die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe, Partnerschaft oder Verwandtschaft verbundenen Personen sowie die Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung.
Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Vertragliche Regelung von Lebensgemeinschaften (Eheverträge, Partnerschaftsverträge und Konkubinatsverträge)
- Ausarbeitung und Verhandlung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen
- Prozessführung im Rahmen von Ehescheidungs- und Eheschutzverfahren
- Anfechtung und Abänderung von Eheschutzmassnahmen und Scheidungsurteilen
- Beratung und Prozessführung im Bereich des Kindsrechts (Unterhalt, Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht etc.)
- Ausarbeitung und Verhandlung von Unterhaltsverträgen sowie Vertretung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen