Enteignungsrecht

Im Zusammenhang mit formellen wie auch materiellen Enteignungen begleiten wir Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinwesen und stehen auch für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gerne zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Klärung von rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verunmöglichung der baulichen Nutzung (Auszonungen und Nichteinzonungen)
  • Abklären von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verringerung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten (Umzonungen, Herabzonungen und Baulinien)
  • Enteignungen im Zusammenhang mit öffentlichen Anlagen und Werken (z.B. bei der Realisierung von Kantonsstrassenprojekten)
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit formellen und materiellen Enteignungen