FAQ – Frequently Asked Questions

Kann ich mit einer Generalvollmacht sämtliche Geschäfte abwickeln?

Eine Generalvollmacht nach Art. 32 ff. OR ist eine umfassende Vollmacht, in welcher eine Person (sog. Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber) einer anderen Person (die Bevollmächtigte oder der Bevollmächtigte) die Befugnis gibt, in ihrem bzw. seinem Namen in allen Angelegenheiten, in denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung möglich ist, die entsprechenden rechtlichen Geschäfte und Handlungen vorzunehmen. Sie kann sehr nützlich sein, wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin bspw. aufgrund von Abwesenheit die Geschäfte nicht selbst tätigen kann.

Der Umfang solcher Generalvollmachten ist naturgemäss meist breit und kann bspw. den Abschluss von Verträgen, die Tätigung von Bankgeschäften, die Verwaltung von Immobilien oder andere alltägliche Handlungen erfassen. Die mit einer Generalvollmacht in aller Regel einhergehende Befugnis ist dementsprechend sehr umfassend. Sie deckt in der Regel alle Bereiche ab, in denen Vollmachtgeberinnen und Vollmachtgeber selbst handeln könnten.

Es gibt jedoch Einschränkungen, da gewisse Geschäfte zwingend persönlich vorgenommen werden müssen. Solche sog. «stellvertretungsfeindlichen» Rechtsgeschäfte und Verfahrenshandlungen können aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur zwingend nur persönlich vom Vollmachtgeber bzw. von der Vollmachtgeberin vorgenommen werden – eine Stellvertretung ist gesetzlich ausgeschlossen und damit ist eine Vollmacht mit diesem Rechtsgeschäft zum Inhalt nicht möglich.

Zu solchen Geschäften gehören zum Beispiel Verfügungen von Todes wegen – Testamente und Erbverträge müssen persönlich unterzeichnet werden. Eine vollmachtgebende Person kann sich hier nicht durch eine mit einer Generalvollmacht ausgestatteten Person vertreten lassen.

Die Vollmacht sollte stets schriftlich erfolgen, um im Zweifelsfall über einen Nachweis zu verfügen. Ebenfalls sollte sie hinsichtlich ihres Umfangs klar formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG berät Sie in Fragen zum Umfang Ihrer Generalvollmacht und unterstützt Sie bei der Ausarbeitung.