FAQ – Frequently Asked Questions

Ist die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) auf Unternehmen mit Sitz in der Schweiz anwendbar?

Ja, die DSGVO kann in der Schweiz zur Anwendung kommen, wenn

  • entweder der Datenverantwortliche oder der Auftragsverarbeiter in der Europäischen Union bzw. EWR-Staaten niedergelassen ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob die Datenbearbeitung in der Europäischen Union bzw. in den EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) stattfindet oder nicht.
  • oder Unternehmen ausserhalb der EU/EWR, Daten von in der EU/EWR-ansässigen Personen bearbeiten, um diesen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, oder wenn die Daten dazu dienen, das Verhalten der Personen zu beobachten, etwa durch Datenauswertung von Webseitenbesuchern oder von App-Nutzer aus den EU-/EWR-Staaten.

PETERER Rechtsanwälte Notare AG berät und unterstützt Sie in datenschutzrechtlichen Fragen sowie bei der Einhaltung der für Ihr Unternehmen gültigen Datenschutzbestimmungen.