Treuhandvertrag

Ein Treuhandvertrag beinhaltet die Verpflichtung des Treuenehmers resp. des Treuhänders, ein Rechtsgeschäft in eigenem Namen aber im Interesse und auf Gefahr des Treuegebers gegen eine Entschädigung abzuschliessen. Bei den Rechtsgeschäften handelt es sich i.d.R. um Vermögen, welches der Treunehmer nach den Weisungen des Treuegebers anlegt und verwaltet. Treuhandverhältnisse sind in der Praxis viele anzutreffen, so z.B. in der Banken- und Immobilienbranche.

Oft wird der Begriff «Treuhandvertrag» im Zusammenhang mit sogenannten fiduziarischen Rechtsgeschäften verwendet. Bei diesen enthält der Treuhandvertrag regelmässig eine Kernabrede, wonach der Treugeber einen Gegenstand (Treuegut) wie Grundstücke, bewegliche Sachen, Wertschriften (z.B. Aktienzertifikate), Rechte und offene Forderungen gegenüber Drittparteien, wie z.B. Guthaben auf einem Konto bei einer Bank, oder Beteiligungen an einem Unternehmen an den Treuhänder zu Vollrecht überträgt und dieser – gegen Honorarentschädigung – damit nach den Weisungen des Treugebers verfährt und bei Vertragsbeendigung zurückgibt.

Der Treuhandvertrag ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Auf das Rechtsverhältnis sind aber die Regeln des Auftragsrechts gemäss Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und der Hinterlegung gemäss Art 472 ff. OR anwendbar.