Notariat
Das Notariatswesen ist im Sinne des Föderalismus ausschliesslich Sache der Kantone. Sie bestimmen, in welcher Weise in ihrem Kanton die öffentliche Beurkundung durchgeführt wird. Allerdings stellt das Bundesrecht gewisse Mindestanforderungen an die Form der öffentlichen Beurkundung auf, welche von den Kantonen zu berücksichtigen sind bzw. dürfen diese den Zugang zur öffentlichen Beurkundung nicht übermässig erschweren. Zusätzlich legt das Bundesrecht für gewisse Beurkundungsverfahren eigene Bestimmungen fest (z.B. für die öffentlichen Verfügungen von Todes wegen). Grundsätzlich bestehen heute in der Schweiz drei verschiedene Organisationsformen des Notariats: Das freiberufliche Notariat (z.B. AG, BE und BS), das Amtsnotariat (SH und ZH) sowie unterschiedliche Mischformen (z.B. AR, GR und SG). An einigen Orten ist es auch gestattet, dass Anwältinnen und Anwälte den Beruf des Notars als Nebengeschäft führen, wie z.B. im Kanton St.Gallen.