Mietvertrag
Mit einem Mietvertrag überlässt eine Partei, der Vermieter, der anderen Partei, dem Mieter, eine bewegliche Sache (wie z.B. ein Auto, Fahrrad, Skiausrüstung etc.) oder eine unbewegliche Sache (z.B. Wohnung, Büroräumlichkeiten, etc.) zum Gebrauch. Hierfür bezahlt der Mieter dem Vermieter einen Mietzins. Bei Mietverträgen handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das entweder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unbefristet abgeschlossen wird.
Die Miete ist in Art. 253 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt.