Liefer- und Produktionsvertrag
Der Liefer- und Produktionsvertrag ist ein Rahmenvertrag für den Abschluss konkreter Kauf-, Produktions- bzw. Verkaufsgeschäfte und ist als solcher gesetzlich nicht geregelt. Parteien eines Liefer- und Produktionsvertrages sind in der Regel ein Produzent oder ein Grossist und andererseits der Abnehmer, welche die Lieferung oder Produktion von bestimmten Vertragsprodukten vereinbaren. Obwohl der Liefer- und Produktionsvertrag formfrei gültig ist, empfiehlt es sich, Lieferfristen und Zahlungsbedingungen schriftlich zu vereinbaren. Die Lieferfristen von Teillieferungen, die jeweiligen Zahlungsbedingungen oder spezifische Details pro Produktions- oder Liefercharge können in weiteren Einzelverträgen geregelt werden.
Bei Produktionsverträgen lässt ein Unternehmen bestimmte eigene Waren bei einem Produzenten herstellen. Aus diesem Grund lässt sich der Produktionsvertrag als werkvertraglicher Innominatsvertrag, ein gesetzlich nicht ausdrücklich geregelter Vertrag, einstufen, da i.d.R. auch auftragsrechtliche Elemente (z.B. die Produktionsbeobachtung und die Qualitätssicherung) enthalten sind. Zusätzlich können Aspekte der Produktion wie Qualitätsmerkmale oder auch Geheimhaltungsvereinbarung in den Vertrag aufgenommen werden.