Kollokationsplan

Ein Kollokationsplan enthält sämtliche Forderungen, welche im Rahmen eines Konkursverfahrens von den Gläubigern geltend gemacht werden sowie die Angabe, ob, in welcher Höhe und in welchem Rang diese Forderungen am Konkursergebnis partizipieren.

Nach Eröffnung des Konkurses nimmt die Konkursverwaltung ein Inventar mit sämtlichen Vermögenswerten des Schuldners auf. Zudem fordert die Konkursverwaltung mittels Schuldenrufes sämtliche Gläubiger auf, ihre Forderungen oder anderweitige Ansprüche innert Monatsfrist bei der Konkursverwaltung einzugeben.

Nach Ablauf der Eingabefrist hat die Konkursverwaltung sobald als möglich einen Kollokationsplan zu erstellen. Dieser gibt umfassend Auskunft über die Forderungen (bspw. über deren Höhe und Rangordnung), die am Konkursergebnis teilnehmen. Ebenso werden die nicht zugelassenen Forderungen mit Angabe der Gründe für die Abweisung aufgeführt. Das Konkursamt veröffentlicht den Kollokationsplan durch Auflage beim zuständigen Konkursamt.

Anschliessend steht es den einzelnen Gläubigern zu, einzelne Positionen des Kollokationsplanes mittels Klage innert 20 Tagen anzufechten, z.B. wenn die eigene Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder im falschen Rang zugelassen worden ist.

Mithilfe des rechtskräftigen Kollokationsplanes können schlussendlich der Plan zur Verteilung des Kokurserlöses und die Schlussrechnung aufgestellt werden.