Joint Venture

Der Begriff Joint Venture steht für unterschiedliche Formen von Kooperationen von mindestens zwei oder mehr Unternehmen, welche im Rahmen eines Vertrages (sog. Contractual Joint Venture) oder durch Gründung eines rechtlich selbständigen Unternehmens (sog. Equity Joint Venture) eine längerfristige Partnerschaft begründen. Bei Gründung eines selbständigen Unternehmens verfügen die beteiligten Unternehmen oft über eine gleichwertige Kapitalbeteiligung mit geteilter wirtschaftlicher Kontrolle. Hierzu wird häufig eine Kooperationsvereinbarung (sog. Joint Venture Vertrag) betreffend gemeinsamen Betrieb des Unternehmens, einzubringendes Kapital, Know-how etc. abgeschlossen. Beim Contractual Joint Venture wird hingegen keine gemeinsame Gesellschaft gegründet, sondern lediglich ein Joint Venture Vertrag abgeschlossen.