Freelancer-Vertrag
Bei einem Freelancervertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem freischaffenden, selbstständigerwerbenden Auftragnehmer und einem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist hierbei nicht der Arbeitsorganisation des Auftraggebers angehörend, sondern erfüllt die Aufträge ohne Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein. Aus diesem Grund werden Freelancer auch «freie Mitarbeiter» genannt. Ist vom Auftragnehmer ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet, kann der Freelancervertrag neben auftragsrechtlichen Bestimmungen gemäss Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) auch werkvertragliche Regelungen gemäss Art. 363 ff. OR enthalten.
Bei einem Freelancervertrag ist es wichtig, dass das Vertragsverhältnis klar geregelt wird. Es sollte aus dem Vertrag ersichtlich sein, ob Auftrags- oder Arbeitsrecht anwendbar ist, um arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsfragen zu vermeiden. Für den Auftraggeber ist insbesondere von Bedeutung, dass der Auftragnehmer sozialversicherungsrechtlich als Selbständigerwerbender qualifiziert wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Auftraggeber während oder nach der Auftragserledigung dem Auftragnehmer neben der vereinbarten Entschädigung zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge ausrichten muss.