Franchisevertrag
Vertrag, bei welchem der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein Geschäfstkonzept zur Verfügung stellt, wobei sich der Franchisenehmer in die Marketingstruktur des Franchisegebers einfügt und gegen aussen als Repräsentant einer Verkaufs- oder Vertriebskette auftritt. Der Franchisenehmer bleibt dabei in der Regel rechtlich und wirtschaftlich selbständig und entschädigt den Franchisegeber für die von ihm zur Verfügung gestellten Marketingtools, Immaterialgüterrechte und Know How mit einer Franchisegebühr.