Dienstleistungsvertrag
Mit einem Dienstleistungsvertrag verpflichtet sich eine Partei zur Erbringung einer Dienstleistung zugunsten der anderen Vertragspartei. Die zu erbringende Dienstleistung bringt der Vertragspartei einen Vorteil in materieller oder ideeller Hinsicht und tritt im Alltag in zahlreichen unterschiedlichen Formen in Erscheinung. So sind Arbeits-, Werk-, Fracht- und andere Auftragsarten als Dienstleistungsverträge zu qualifizieren. Auch der spezialgesetzlich geregelte Pauschalreisevertrag oder der Personentransportvertrag ist als Dienstleistungsvertrag zu qualifizieren.
Andere Dienstleistungsverträge sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, so z.B. der Franchisevertrag oder der Supportvertrag. Bei solchen Dienstleistungsverträgen können zur Auslegung allenfalls die Bestimmungen von gesetzlich geregelten Vertragstypen (z.B. Arbeitsvertragsrecht, Auftragsrecht) analog herangezogen werden.